AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1A Gesellschaft für sichere Mobilität im Straßenverkehr mbH
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) gelten für alle Dienstleistungsverträge, Vertragsbeziehungen, Leistungen und Angebote der 1A Gesellschaft für sichere Mobilität im Straßenverkehr mbH (nachfolgend auch „Auftragnehmerin“ genannt, vertreten durch die Geschäftsführerinnen). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Auftragnehmerin mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) über angebotene Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
2. Auftraggeber gemäß dieser Geschäftsbeziehung sind Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (nachstehend „BGB“ genannt). Das generische Maskulinum („Auftraggeber“, „Mitarbeiter“ usw.) wird für diese AGB aufgrund der leichteren Lesbarkeit verwendet und bezieht sich ausdrücklich auf alle Geschlechteridentitäten.
3. Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Auftragnehmerin hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
II. Vertragsinhalt und Verschwiegenheitspflicht
1. Der Auftraggeber absolviert bei den Mitarbeitenden der Auftragnehmerin ein Abstinenzkontrollprogramm (Drogen und/oder Alkohol). Für die Durchführung des Kontrollprogramms werden Büroräumlichkeiten bzw. Arbeitsplätze, insbesondere Coworking-Spaces, angemietet. Ausschlaggebend für das Kontrollprogramm ist die vom Auftraggeber gebuchte Dienstleistung. Hierdurch werden Art und Umfang der Dienstleistung bestimmt.
2. Gesetzliche Grundlage für die Durchführung des Abstinenzkontrollprogramms sind die CTU-Kriterien, Beurteilungskriterien. Die geltenden Bestimmungen und Regelungen sind dem Dokument „Teilnahmebedingungen für Abstinenzkontrollprogramme“ in seiner aktuell gültigen Fassung zu entnehmen. Diese werden der auftraggebenden Person ausgehändigt und bei Vertragsschluss unterschrieben und sind somit Bestandteil des Vertrages.
3. Die Mitarbeitenden der Auftragnehmerin sind unparteiisch und arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen. Die Erbringung der Leistungen erfolgt unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Annahme des Auftrags geltenden Regelungen und Anforderungen. Die Mitarbeitenden der Auftragnehmerin und der Auftraggeber verpflichten sich, alle die Privatsphäre berührenden Umstände und alle Dinge, die im Zuge der Programmteilnahme über andere Teilnehmende bekannt werden, Dritten gegenüber verschwiegen zu sein.
III. Vertragsabschluss
1. Die Beschreibungen und Darstellungen der Dienstleistungen auf der Website der Auftragnehmerin stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Buchung dar.
2. Durch das Anklicken des Buttons [Jetzt verbindlich buchen] gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zur Buchung der auf der Buchungsseite aufgelisteten Dienstleistungen ab. Wenn die Auftragnehmerin die durchgeführte Buchung des Auftraggebers durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail versendet, kommt der Vertrag zustande.
3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
IV. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle relevanten und wesentlichen Informationen der Auftragnehmerin zur adäquaten Durchführung der Dienstleistungen mitzuteilen und aktiv im jeweiligen Programm mitzuwirken. Insbesondere die in den Teilnahmebedingungen festgehaltenen Pflichten des Auftraggebers zur adäquaten Durchführung des Programms gilt es einzuhalten. Eine Nichteinhaltung kann gemäß den Teilnahmebedingungen zum Abbruch des Programms führen. Ein gezahlter Preis wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
V. Preise und Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
1. Die in den Angeboten enthaltenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
2. Kosten für die psychologische Vorbereitung auf die medizinisch-psychologische Untersuchung sind im Preis nicht enthalten.
3. Die Bezahlung erfolgt im Voraus der gewählten Dienstleistung und kann über die bei der Buchung aufgezeigten Zahlungssysteme abgewickelt werden.
4. Die Rechnung wird in digitaler Form per E-Mail zur Verfügung gestellt. Sollte der Auftraggeber diese in Papierform benötigen, muss dies schriftlich (1A Gesellschaft für sichere Mobilität im Straßenverkehr mbH, Oststraße 84, 40210 Düsseldorf) angefordert werden.
5. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch die Auftragnehmerin anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Auftragsverhältnis beruht.
VI. Vertragsdauer und Kündigung
1. Die Vertragsdauer wird durch den Auftraggeber in Absprache mit einem MPU-Vorbereiter oder Therapeuten festgelegt. Der vereinbarte Zeitraum ist als Mindestlaufzeit zu verstehen. Gegebenenfalls erfolgen Kontrollen außerhalb dieses Zeitraums. Sollte es aufgrund eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen zu einem Abbruch des Programms kommen, endet dadurch der Vertrag. Die Mitteilung über den Abbruch des Programms hat schriftlich zu erfolgen, hier genügt eine Mitteilung per E-Mail.
2. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber jederzeit gekündigt werden. Dies hat den Abbruch des gebuchten Programms zur Folge. Erfolgt die Kündigung aus Gründen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, so erhält der Auftraggeber einen gezahlten Preis nicht zurückerstattet. Der Auftraggeber hat in diesem Fall auch keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung, wenn die Kündigung während, aber vor Beendigung des Programms zugeht. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Die Auftragnehmerin behält sich das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere in den folgenden Fällen vor:
a) Bei unangemessenem Verhalten gegenüber den Mitarbeitenden der Auftragnehmerin oder andere Anwesenden (z.B. wenn der Auftraggeber Mitarbeiter der Auftragnehmerin beschimpft und beleidigt oder in anderer Weise aggressiv ihnen gegenüber auftritt).
b) Der Auftraggeber erscheint unter dem Einfluss von betäubenden Substanzen.
4. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund seitens der Auftragnehmerin wird das bereits gezahlte Entgelt nicht zurückerstattet.
5. Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen. Zur Einhaltung der Schriftform genügt die Abgabe der Kündigungserklärung per E-Mail.
VII. Widerrufsbelehrung
1. Widerrufsrecht
Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber die Auftragnehmerin (1A Gesellschaft für sichere Mobilität im Straßenverkehr mbH, Oststraße 84, 40210 Düsseldorf, Telefon: 0211/1744048 E-Mail: breitenbach@1a-mpu.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
2. Widerrufsfolgen
Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat die Auftragnehmerin dem Auftraggeber alle Zahlungen, die die Auftragnehmerin vom Auftraggeber erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Widerruf dieses Vertrags bei der Auftragnehmerin eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Auftragnehmerin dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber die Auftragnehmerin von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
3. Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor der Auftraggeber sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
Ende der Widerrufsbelehrung
VIII. Abtretung
Das mit Vertragsabschluss erworbene Recht zur Teilnahme am Abstinenzkontrollprogramm bzw. sonstigen Dienstleistungen ist nicht übertragbar.
IX. Leitung der Sitzungen
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Durchführung einer Dienstleistung durch einen bestimmten Mitarbeitenden. Die Vertretung eines eventuell genannten oder angekündigten Mitarbeitenden durch einen anderen Mitarbeitenden aus einem gegebenen Anlass, etwa Krankheits- oder andere Verhinderungsgründe, bleibt vorbehalten.
X. Abgabe und Empfang von Willenserklärungen
Die Mitarbeitenden haben grundsätzlich nicht die Vollmacht zur Abgabe rechtsverbindlicher Willenserklärungen für die Auftragnehmerin. Diese sind auch keine Erklärungsempfänger. Etwas anderes gilt nur, wenn ein Mitarbeitender zugleich gesetzlicher Vertreter der Auftragnehmerin ist oder von dieser zur Abgabe und zum Empfang von Willenserklärungen für die Auftragnehmerin ausdrücklich bevollmächtigt wurde.
XI. Datenschutz
Die Datenschutzerklärung ist unter folgendem Link einsehbar: 1a-mpu.com/datenschutz
XII. Haftung
1. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden höherer Gewalt oder anderer Ereignisse (z.B. Terror-, oder Kriegsereignisse, Vorkommnisse innerhalb der Infrastruktur, Pandemie, etc.) eintreten.
Die Auftragnehmerin haftet nur im Falle eines Schadens durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, verursacht durch die Gesellschaft, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Sollten wesentliche sich aus dem Vertrag ergebende Verpflichtungen verletzt werden, so begrenzt sich die Haftung durch die Auftragnehmerin auf den vertragstypischen, absehbaren Schaden. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
2. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass es sich bei dem Angebot der Auftragnehmerin um ein Abstinenzkontrollprogramm handelt, welches eine Therapie, Suchtbehandlung oder Beratung, Analyse oder sonstige professionelle Dienstleistung durch dafür speziell ausgebildete Personen weder darstellt noch ersetzt.
3. Sowohl die Inanspruchnahme als auch die Ermittlung des Bedarfs der jeweiligen Dienstleistung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Das Angebot der Auftragnehmerin gibt keine Garantie auf Erfolg irgendeiner Art.
4. Der Ausschluss oder die Einschränkung der Schadenersatzhaftung der Auftragnehmerin gemäß den vorstehenden Bestimmungen gilt auch hinsichtlich der persönlichen Schadensersatzhaftung der Arbeitnehmer, Angestellten, Mitarbeiter, Erfüllungshilfen oder Vertreter der Auftragnehmerin.
XIII. Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.
2. Die AGB können in der jeweils aktuellen Fassung unter folgendem Link eingesehen werden: 1a-mpu.com/agb
3. Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin, jedoch ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
4. Zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin gilt ausschließlich das Recht, der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts (IPR) sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Stand Februar 2023