FAQ
Die MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) besteht aus drei Teilen:
- Medizinische Untersuchung
- Gespräch mit dem Verkehrspsychologen
- Computergestützter Leistungstest zur Überprüfung der kognitiven Leistungsfähigkeit
Die Reihenfolge der Untersuchungen ist nicht festgelegt, für die Gesamtdauer sollten Sie am Untersuchungstag ca. drei bis vier Stunden einplanen.
Die Gebühren unterscheiden sich von Begutachtungsstelle zu Begutachtungsstelle. Für die Bemessung der Höhe des Entgelts können unterschiedliche Faktoren zugrunde gelegt werden. Eine Möglichkeit ist die Unterscheidung nach Fragestellung.
Sie sollten ca. drei bis vier Stunden für die gesamte MPU einplanen. Eine MPU dauert in der Regel zwischen drei und vier Stunden.
Sollten Sie eine MPU wegen einer Drogenfragestellung absolvieren müssen, so wird am Untersuchungstag eine Urinprobe entnommen. Diese wird auf folgende Substanzen getestet:
Cannabinoide (THC, THC-COOH)
Methadon bzw. EDDP
Opiate (Morphin, Codein, Dihydrocodein)
Benzodiazepine
Cocain (Benzoylecgonin)
Amphetamin
Methamphetamin
MDMA, MDA
Sofern ein Opiatkonsum in der Vergangenheit vorlag, wird zusätzlich auf Opioide getestet (Fentanyl, Tilidin, Tramadol und Buprenorphin).
https://www.bast.de/DE/Presse/Mitteilungen/2022/07-2022.html
Die Bundesanstalt für Straßenwesen veröffentlicht dazu folgende Zahlen:
Jahr 2021
57 % Gutachten positiv
38 % Gutachten negativ
4 % Gutachten mit Empfehlung zur Teilnahme an einem §70-Kurs
Jahr 2020
56 % Gutachten positiv
39 % Gutachten negativ
5 % Gutachten mit Empfehlung zur Teilnahme an einem §70-Kurs
Sofern Sie eine MPU wegen Drogen und/oder Medikamentenmissbrauch absolvieren müssen, ist in der Regel eine Drogenabstinenz gemäß CTU-Kriterien (chemisch-toxikologische Untersuchung) nachzuweisen. Dies geht über Urinkontrollen oder über die Abgabe von Haarproben. Art und Umfang sollten Sie vor der Begutachtung mit einem qualifizierten MPU-Vorbereiter klären.
Sofern Sie mit 1,6 Promille im Straßenverkehr mit dem Auto oder mit dem Fahrrad auffällig werden, wird vom Gesetzgeber eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet. Werden Sie mit weniger Promille dafür aber wiederholt auffällig müssen Sie ebenfalls die MPU absolvieren.
Sofern Sie beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg mehr als 8 Punkte gesammelt haben, kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden.
Eine MPU kann ebenfalls angeordnet werden, sofern Sie eine Straftat begangen haben, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht (z.B. Fahrerflucht, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis). Auch ein erhöhtes Aggressionspotential kann zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung führen.
Eine medizinisch-psychologische Untersuchung kann nur durch die Führerscheinstelle angeordnet werden. Sofern Ihnen die Fahrerlaubnis, also der Führerschein entzogen wurde, so können Sie diesen bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle wieder beantragen. Die Führerscheinstelle wird dann evtl. eine MPU (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung) anordnen. Bevor Sie den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen, sollten Sie sich informieren, was für Sie Voraussetzung ist, um eine MPU positiv zu bestehen zu können.
Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten, da sie von vielen Faktoren abhängt. Berücksichtigt werden muss die Bearbeitungszeit bei der Behörde, ein evtl. Abstinenznachweiszeitraum oder auch die Dauer der psychologischen Vorbereitung.
Das MPU-Gutachten wird auf Grundlage der absolvierten medizinisch-psychologischen Untersuchung durch den Arzt und den Psychologen angefertigt. Auch das Ergebnis des Leistungstests fließt in das MPU-Gutachten mit ein. Das Gutachten dient der Behörde als Entscheidungsgrundlage, ob Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind oder nicht. Die Behörde ist jedoch nicht verpflichtet, sich an die Empfehlung im Gutachten zu halten. In einigen Fällen fällt ein MPU-Gutachten weder negativ noch positiv aus. In diesen Fällen wird die Empfehlung an einer Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung ausgesprochen. Sofern die Behörde der Absolvierung des Kurses zustimmt, kann dann nach Beendigung die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden.
