Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
- Diese Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) gelten für alle Verträge, insbesondere Werkverträge, sowie für sämtliche Leistungen und Angebote der 1A Gesellschaft für sichere Mobilität im Straßenverkehr mbH (nachfolgend „1A“), vertreten durch die Geschäftsführerinnen.
- Sie sind Bestandteil aller Verträge, die die 1A mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“) über angebotene Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
- Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind Verbraucher gemäß § 13 BGB.
- Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die 1A stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
- Die 1A erbringt Dienstleistungen im Bereich der Fahreignungsbegutachtung, Verkehrssicherheit sowie der Durchführung von Kontrollprogrammen (z. B. Abstinenzkontrollen). Fahreignungsbegutachtungen dienen der Vorbereitung behördlicher Entscheidungen; die abschließende Entscheidung trifft ausschließlich die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
2. Vertragsschluss
- Mit der Einwilligung des Auftraggebers gegenüber der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zur Übersendung seiner Akten an die 1A sowie der Benennung der 1A als Begutachtungsstelle gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Auftragsprüfung und Vorbereitung der Begutachtung ab.
- Die 1A nimmt dieses Angebot durch Beginn der Auftragsprüfung und Vorbereitung der Begutachtung, insbesondere mit Eingang und Sichtung der Akten, an.
- Die Auftragsprüfung und Vorbereitung der Begutachtung umfasst insbesondere die Sichtung der Unterlagen, die Bewertung der behördlichen Fragestellung sowie die organisatorische und fachliche Vorbereitung der Begutachtung. Diese Leistung ist vergütungspflichtig.
- Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bereits mit Eingang der Akten bei der 1A eine kostenpflichtige Leistung beginnt.
- Die Kosten der Begutachtung richten sich nach Art, Umfang und Komplexität der behördlichen Fragestellung sowie nach Anzahl und Inhalt der zugrunde liegenden Sachverhalte. Eine verbindliche Preisbestimmung erfolgt erst nach Durchführung der Auftragsprüfung und Vorbereitung der Begutachtung.
- Nach Abschluss der Auftragsprüfung und Vorbereitung der Begutachtung unterbreitet die 1A dem Auftraggeber ein individuelles Angebot, das den konkreten Leistungsumfang sowie das Gesamtentgelt ausweist.
- Der Vertrag über die vollständige Begutachtung kommt zustande, indem der Auftraggeber das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Zahlung des in Rechnung gestellten Betrags, durch Bestätigung des Termins über das Kundenportal oder in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch persönliches Erscheinen zum vereinbarten Termin.
- Die 1A schuldet die fachgerechte Durchführung der Begutachtung und die Erstellung eines Gutachtens entsprechend den geltenden fachlichen Standards, nicht jedoch ein bestimmtes Ergebnis der Begutachtung.
3. Durchführung der Dienstleistung
- Die 1A erbringt ihre Leistungen gemäß den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen und fachlichen Vorgaben.
- Die 1A ist berechtigt, Art, Methode und Ablauf der Untersuchung nach pflichtgemäßem Ermessen festzulegen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen.
- Sofern im Rahmen des Begutachtungsprozesses zusätzliche Untersuchungen erforderlich werden, wird der Auftraggeber hierüber sowie über Art, Umfang und die voraussichtlichen Kosten vorab informiert. Die Durchführung erfolgt erst nach entsprechender Zustimmung des Auftraggebers. Die hierfür anfallenden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
- Die Durchführung der Begutachtung setzt die vollständige Zahlung des vereinbarten Entgelts voraus.
- Sofern der Auftraggeber nicht ausreichend Deutsch spricht, kann die 1A im Auftrag und auf Kosten des Auftraggebers einen geeigneten Dolmetscher einsetzen.
- Die 1A ist berechtigt, zur Durchführung der Leistungen qualifizierte Unterauftragnehmer einzusetzen.
- Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber oder von Dritten zur Verfügung gestellten Unterlagen übernimmt die 1A keine Verantwortung.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, zu vereinbarten Terminen pünktlich zu erscheinen, sich auszuweisen sowie alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
- Der Auftraggeber hat alle zur Durchführung der Begutachtung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
- Nachträglich eingereichte Unterlagen oder Informationen können unberücksichtigt bleiben, sofern die Begutachtung bereits abgeschlossen ist.
- Mit Versand des Gutachtens gilt die Leistung als erbracht.
- Soweit im Rahmen der Begutachtung Probenentnahmen (z. B. Blut, Urin, Haar) erforderlich sind, erklärt sich der Auftraggeber hiermit einverstanden. Laboranalysen erfolgen erst nach entsprechender Beauftragung und Zahlung.
5. Terminvereinbarung und Ausfall
- Termine werden unter Berücksichtigung der Wünsche des Auftraggebers vergeben, soweit organisatorisch möglich.
- Eine kostenfreie Terminabsage ist bis spätestens drei Arbeitstage vor dem Termin möglich.
- Bei Absage am Vortag der Untersuchung oder Nichterscheinen ist die 1A berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 159 Euro zu verlangen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann die 1A die bis dahin erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.
- Kann ein Termin aus Gründen, die nicht von der 1A zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden oder beendet der Auftraggeber den Auftrag vorzeitig, ist die 1A berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen. Hierbei wird insbesondere die bereits erfolgte Auftragsprüfung und Vorbereitung der Begutachtung berücksichtigt.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem im individuellen Angebot ausgewiesenen Gesamtentgelt.
- Mit Eingang der Akten bei der 1A beginnt die Leistungserbringung in Form der Auftragsprüfung und Vorbereitung der Begutachtung. Diese Teilleistung entspricht regelmäßig einem Anteil von ca. 15 % des Gesamtentgelts.
- Das Gesamtentgelt ist im Voraus zu zahlen (Vorkasse). Die Zahlung ist Voraussetzung für die Durchführung der weiteren Begutachtung sowie die Terminvergabe.
- Nimmt der Auftraggeber das Angebot nicht an oder beendet er den Auftrag vor Durchführung der Begutachtung, ist die 1A berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig abzurechnen. Dies gilt auch im Falle einer freien Kündigung des Auftraggebers gemäß § 648 BGB.
- Bereits geleistete Zahlungen werden unter Berücksichtigung der erbrachten Leistungen erstattet.
7. Verzug und Leistungsstörungen
- Kann ein Termin aus Gründen, die die 1A zu vertreten hat, nicht stattfinden, wird ein Ersatztermin angeboten.
- Kommt auch ein Ersatztermin nicht zustande, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
8. Haftung
- Die 1A haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
- Die 1A verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
- Eine Weitergabe von Informationen erfolgt nur im Rahmen gesetzlicher Vorgaben oder mit ausdrücklicher Einwilligung des Auftraggebers.
- Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter: https://1a-mpu.com/impressum/#datenschutz
10. Widerrufsrecht
- Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
- Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
- Der Auftraggeber wird darüber informiert, dass die 1A bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Auftragsprüfung und Vorbereitung der Begutachtung beginnen kann.
- Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn die 1A die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen hat, nachdem der Auftraggeber dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
- Die Zustimmung gemäß Absatz 4 erfolgt regelmäßig im Rahmen der persönlichen Anmeldung und Durchführung der Begutachtung vor Ort.
- Im Falle eines Widerrufs ist der Auftraggeber verpflichtet, Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten.
11. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.
- Sofern gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz der 1A.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand April 2026
